Förderung durch die Agentur für Arbeit
Langzeitarbeitslose (ALG II- Empfänger) können mit Hilfe der Arbeitsagentur (Job Center) auch den Schritt in die Selbständigkeit wagen. Für sie wurde das sogenannte Einstiegsgeld geschaffen. Natürlich können auch weiterhin Coachingleistungen zur Begleitung der Gründung als Beratungskostenzuschuss nachgefragt werden.
Ab dem 01.08.2006 hat der neue Gründungszuschuss die bisherigen Förderinstrumente Ich-AG und Überbrückungsgeld ersetzt. Den Gründungszuschuss können grundsätzlich nur Arbeitslose beantragen, die Arbeitslosengeld I beziehen und bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen haben. Die Förderhöchstdauer beträgt nunmehr 15 Monate. In den ersten neun Monaten der Selbstständigkeit erhalten Existenzgründer neben dem Arbeitslosengeld monatlich einen Pauschalbetrag von 300,00 EUR. In der zweiten Förderphase beschränkt sich die Förderung auf die Pauschale. Weitere Informationen erhalten Interessierte über die bwb-Barnimer Wirtschaftsberatung unter 03338/38968.
Veröffentlicht: 30. Juli 2007 unter Einstiegsgeld, Gründungszuschuss.
Kommentare: 1
Kommentare
Kommentar von Karl-Heinz Wenzlaff
Zeit: 10. Dezember 2007, 11:43
Hallo Herr Götze,
danke für diese Informationen. Ich habe damit gute Erfahrungen gemacht!
Viele Grüße
Karl-Heinz Wenzlaff
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