Die GmbH-Reform
Regierungsentwurf vom Mai 2007
Das für viele Unternehmensgründer als zu hoch angesehene Stammkapital wird auf 10.000 EUR herabgesetzt. Die Gründung einer sog. „Ein-Mann-GmbH“ wird erleichtert. Bisher konnte diese Form der GmbH erst angemeldet werden, wenn die Hälfte des Stammkapitals (12.500 EUR) aufgebracht wurde und für den Rest eine Sicherung bestellt wurde. Künftig muss bei einer Gründung nur ein Betrag von 5.000 EUR als Stammeinlage eingebracht werden, ohne für den Rest eine Sicherheit zu bestellen. Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts soll in der ersten Jahreshälfte 2008 in Kraft treten.
Veröffentlicht: 4. November 2007 unter Existenzgründung, Rechtsformen.
Kommentare: 0
Kommentar schreiben